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Behörden legen Bitcoin Fog lahm – Bitcoin-Geldwäsche in Milliardenhöhe

Überblick:

  • Behörden schließen Bitcoin Fog und inhaftieren den Betreiber
  • Das Portal wurde von Darknet-Marktplätzen zur Geldwäsche genutzt
  • Nutzer wuschen Bitcoins aus kriminellen Geschäften in Milliardenhöhe

Lange Zeit galt der Bitcoin (BTC) ausschließlich als beliebtes Zahlungsmittel in zwielichtigen Online-Marktplätzen im Darknet. Erst seit wenigen Jahren konnte die von Satoshi Nakamoto entwickelte Kryptowährung Fuß in den Massenmärkten fassen. Doch gerade zu den Anfangszeiten wurde der Bitcoin vornehmlich für Transaktionen im „dunklen“ Teil des Internets genutzt und Dienstleister wickelten den Zahlungsverkehr der meist kriminellen Geschäfte ab. Einer der größten dieser Dienstleister wurde nun von den amerikanischen Behörden hochgenommen. Dem Betreiber, der Bitcoin mit Milliardenwert transferiert haben soll, droht nun eine empfindliche Strafe.

Bitcoin Fog: Behörden nehmen Geldwäscheportal hoch

Der erst 32-jährige Russe Roman Sterlingov sieht sich derzeit mit weitreichenden Anschuldigungen des amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) konfrontiert. Wie die Behörde mitteilt, besteht die dringende Annahme, dass über das von Sterlingov betriebene Portal Bitcoin Fog Identitätsdiebstahl, Datenbetrug, Betäubungsmittelverstoß und Hacking-Tools finanziert wurden. Nachweislich schickte Bitcoin Fog 165 BTC an bekannte Online-Marktplätze im Darknet. Die Coins gingen unter anderem an Agora, AlphaBay, Evolution und fast 50 weitere solcher Märkte. Das Portal ging bereits im Oktober 2011 an den Start und wurde bis vor wenigen Tagen aktiv betrieben.

Roman Sterlingov wurde in Los Angeles verhaftet und besitzt die russische und schwedische Staatsbürgerschaft. Nach Angaben der Behörden schleuste Bitcoin Fog als Dienstleister rund 1,2 Millionen BTC über das Portal. Dies entspricht nach aktuellen Kursen einem höheren Milliardenwert. Die amerikanischen Behörden beschuldigen ihn jedoch nur auf Basis der jeweiligen Kurse zum Transaktionszeitpunkt, weshalb die Anklagesumme mit 235 Millionen US-Dollar deutlich geringer ausfällt. Etwa 78 Millionen US-Dollar dieser Summe sollen unmittelbar mit Drogenkäufen und -verkäufen in Verbindung stehen. Dem Angeklagten werden umfangreiche Verstöße gegen Anti-Geldwäschegesetze zur Last gelegt.

Auf einem Twitter Account, welcher mit großer Wahrscheinlichkeit dem Betreiber zuzuordnen ist, fanden sich bereits in der Vergangenheit Hinweise, dass die Behörden die Nachverfolgung gestartet haben.

Bitcoin nicht so anonym wie gedacht

Der Betreiber des Portals versuchte seit jeher, die Transaktionen auf seinem Portal zu verschleiern. Das aus dem Darknet stammende Krypto-Vermögen wurde mit „sauberen“ Transaktionen vermischt, um eine Nachverfolgung zu erschweren. Mittlerweile haben die Strafverfolgungsbehörden allerdings umfangreiche Tools, um die Aktivitäten und Transaktionen dieser sogenannten „Tumbler“ aufzuschlüsseln. In dem konkreten Fall konnten die Experten vom IRS Rückschlüsse auf Sterlingov als Strippenzieher sammeln. Offenbar wurden seine Aktivitäten bis in die Anfänge des Bitcoins zurückverfolgt. Schließlich ließ sich ihm eine Adresse zuordnen, die noch von der damals größten Krypto-Börse Mt. Gox stammte.

Die Behörden stießen auf einen alten Account, welche sich mit der echten Adresse des Betreibers verknüpfen ließ. Schließlich fand man auch noch einen alten Account des Suchmaschinengiganten Google, in dem sich ein weiteres Dokument des angeklagten Russen auffinden ließ. Dieses Dokument gab eindeutige Hinweise darauf, dass Roman Sterlingov bewusst Transaktionen verschleierte, um eine Rückverfolgung zu erschweren. Nach aktuellen Erkenntnissen sicherte sich der Angeklagte 2 bis 2,5 % pro Transaktion über Bitcoin Fog. Somit scheffelte er im Laufe der Zeit ein Millionenvermögen.

Einzelne Beobachter berichten, dass in den Tagen nach der Verhaftung Bitcoin Fog weiterhin wie gewohnt aktiv war. Noch ist unklar, wer den Dienst weiter betrieben hat. Denkbar ist, dass die Behörden Bitcoin Fog weiterlaufen ließen, um möglichst viele Daten zu den Nutzern des Geldwäscheportals zu sammeln. Dies sei gängige Praxis und die Nutzer des Portals dürften sich nun im Visier der Strafverfolgung befinden. Als einer der größten Finanzdienstleister dürften die Behörden nun im Besitz von sensiblen Daten der illegalen Marktplätze im Darknet sein.

Fazit: Behörden schließen Bitcoin Fog – Sensible Daten im Besitz der Strafverfolgung

Mit Bitcoin Fog ging dem Internal Revenue Service ein großer Fisch ins Netz. Bitcoin Fog war ein Portal, welches nach Aussage der Behörde im großen Stil gegen Geldwäschegesetze verstoßen hat. Offenbar nutzten viele Marktplätze im Darknet den Dienst zur Abwicklung ihrer Transaktionen in BTC. Der Betreiber des Portals wurde nun verhaftet, nachdem er trotz jahrelanger Verschleierung zurückverfolgt werden konnte.

Insgesamt gingen Bitcoins im Milliardenwert über das Portal. Ein Großteil davon ließ sich eindeutig kriminellen Marktplätzen im Darknet zuordnen. Offenbar betrieben die Behörden das Portal noch einige Zeit weiter und sammelten somit Daten zu den Nutzern. Dies sei gängige Praxis bei derartigen Fällen. Dem inhaftierten Betreiber von Bitcoin Fog droht nun eine empfindliche Haftstrafe und er muss sich in zahlreichen Anklagepunkten verteidigen.

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Autor
Jens Kerkmann
Jens interessierte sich bereits während seines Studiums im Bereich Wirtschaftsinformatik für die Themen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie. Bis heute begleitet ihn die Materie in seinem Alltag und Berufsleben und er ist als Autor für Ratgeberartikel und Nachrichten aus dem Blockchain- und Digitalisierungsumfeld tätig.


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