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Binance Lending – Geld verdienen mit Krypto-Festzins 7-15%


Überblick:

  • Verleihen von BNB, USDT, ETC ab dem 28. August 2019
  • Binance Lending bietet eine Rendite von 7 bis 15 %  p. a.
  • Der Leihzeitraum beträgt 14 Tage

Ab dem 28. August 2019 bietet Binance das Verleihen von Kryptowährungen an. Zum Start kann der Binance Coin (BNB), US-Dollar Tether (USDT) sowie Ethereum Classic (ETC) verliehen werden. Die auf das Jahr hochgerechnete Rendite beträgt je nach verliehener Kryptowährung 7 – 15 %.

Binance Lending – Der Startschuss für die Anlage von Kryptowährungen

Die wenigstens Krypto-Anleger wissen von der Option, dass man seine Kryptowährungen verleihen kann. Möglich ist das Verleihen von Kryptowährungen schon seit langem auf den verschiedensten Plattformen. Binance bietet diese Form des Investments, dem sogenannten (Margin) Lending, nun eine große Bühne.

Für das Verleihen von BNB, USDT und ETC erhalten die Gläubiger einen annualisierten Zins von 7 bis 15 %. Der Verleihzeitraum beträgt jedoch nur 14 Tage. Nach Ablauf der Leihe ist es möglich, die Kryptowährungen erneut anzulegen.

Derzeit können drei Kryptowährungen verliehen werden

Binance Lending startet das Verleihgeschäft mit anfänglich drei Kryptowährungen. Weitere sollen folgen.

Selbstverständlich kann man den hauseigenen Binance Token (BNB) verleihen. Wer seine BNB anlegen möchte, der muss mindestens 10 BNB hinterlegen. Das Maximum pro Leihgeschäft beträgt 500 BNB. Die Rendite beläuft sich auf 15 % p. a.

Kryptowährungen verdienen durch Binance Lending

Als zweiten Coin bietet Binance die Möglichkeit den Stablecoin USDT, kurz Tether, zu verleihen. Es müssen mindestens 100 USDT angelegt werden, wobei das Maximum pro Leihgeschäft auf 1 Mio. USDT festgelegt ist. Die Rendite beläuft sich auf 10 % p. a.

Binance Lending Verleihen von USDT

Überraschenderweise hat Binance als dritten Coin für die Lending-Sparte Ethereum Classic (ETC) auserkoren. Der Kurs von ETC ist infolge der Ankündigung um ca. 20 % angestiegen. Bereits ab 1 ETC kann man das Verleihgeschäft auf Binance eingehen, wobei das Maximum auf 1000 ETC festgelegt ist. Die Rendite beläuft sich auf 7 % p. a.

Binance Lending Verleihen von Ethereum Classic

Am Ende der Leihperiode wird die gesamte Einlage auf das Binance-Konto sowie ein Zins zurückgezahlt.

Es wird lediglich ein Konto bei Binance benötigt, um am Lending teilnehmen zu dürfen. Als einzige Zusatzbedingung muss man selbstverständlich einen der drei Coins auf Binance besitzen.

Wie funktioniert das Margin Lending

Manch einer fragt sich, woher die hohen Renditen beim Margin Lending eigentlich kommen?

Die Antwort ist relativ simpel: Es existieren Margin Trader, die durch die Ausleihe der Coins eine höhere Rendite durch in Tradingverhalten erwirtschaften, als sie an Zinsen (an Dich) zahlen müssen.

Trader leihen die Coins meist auf Stunden- oder Tagesbasis. Diese Coins werden hinzugezogen, um auf der Margin Plattform mit einem Hebel (Leverage) handeln zu können.

Es kann durchaus vorkommen, dass sich ein Trader verspekuliert und seine Wette auf einen Kurs nicht aufgeht. Genau für diese Fälle muss der Trader eine „Margin“ hinterlegen, eine Art Sicherheit. Diese Sicherheit garantiert, dass auch beim Verlust der Trader immer der Zins an die Gläubiger gezahlt werden.

Risiken beim Verleihen von Kryptowährungen

Die Risiken sind überschaubar. Dennoch klären wir transparent auf, denn die Risiken beim Krypto-Lending sind nicht offensichtlich.

Es besteht das Risiko, dass die hinterlegten Margins der Trader im Fall eines Flash-Crashes (abrupter und signifikanter Kurseinbruch) nicht rechtzeitig zum angestrebten Preis liquidiert werden können. In diesem Fall könnte die Margin nicht dazu ausreichen, die Zinsen zu bedienen. Ein solches Event gilt als äußerst unwahrscheinlich.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Binance insolvent geht. Dies hat weniger etwas mit dem Verleihen zu tun, sondern ist eher ein allgemeines Ausfallrisiko einer Krypto-Börse.

Binance ist die größte Krypto-Börse derzeit. Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass Binance wirtschaftlichen Problemen entgegensteuert. Die starke Marktposition von Binance kann man sehr gut beim adjustierten Handelsvolumen auf CoinMarketCap einsehen.

Steuerliche Auswirkungen vom Lending

Beim Lending ist das private Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG einschlägig.

Es besagt, dass sich bei Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, die Haltefrist für eine Steuerfreiheit auf zehn Jahre erhöht. Dies gilt für alle investierten Kryptos, mit denen das Verleihgeschäft getätigt wird.

Die Freigrenze von 600 Euro kann hier ausgeschöpft werden, sodass alle Erträge unter dieser Grenze nicht steuerrelevant sind.

Die jährlichen Zinseinnahmen müssen ebenso versteuert werden. Die Zinseinnahmen sind in EUR abzugeben, wobei derjenige Wechselkurs ausschlaggebend ist, der bei der jeweiligen Gutschrift gilt.

Dies kann sich unter Umständen als problematisch erweisen – hier besteht die Möglichkeit, die Schlusskurse des jeweiligen Tages oder auch Durchschnittskurse als Berechnungsgrundlage zu nehmen.

Die Zinseinnahmen sind bis 801 Euro grundsätzlich steuerfrei, bei Ehepaaren beträgt der Freibetrag 1.602 Euro.

Es ist zu beachten, dass auch andere Zinseinnahmen wie Dividenden aus Aktien oder die des Tagesgeldkontos in den Freibetrag mit einfließen.

Alles, was über den Betrag hinausgeht, wird mit der geltenden Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) von 25 Prozent besteuert.

Mehr über die Thematik der Versteuerung von Kryptowährungen findest Du im Krypto-Steuerguide für Deutschland.

Fazit: Hochinteressante Rendite – Steuern beachten

Mit Binance betritt eine der größten Krypto-Börsen das Verleihgeschäft mit Kryptowährungen. Mit einer Rendite zwischen 7 – 1 5% gestaltet sich das Verleihen von Kryptowährung als hochattraktiv.

Margin Lender, die mit Leverage handeln, leihen Kryptos, um ihre Trading-Strategien zu verwirklichen.  Die Risiken beim Verleihen sind überschaubar und eher außer Acht zu lassen.

Wohingegen man jedoch seine Aufmerksamkeit richten sollte, ist die steuerliche Ausprägung des Verleihens von Kryptowährungen.

Die Haltefrist erhöht sich von einem Jahr auf zehn Jahre. Die Erträge aus dem Verleihgeschäft sind mit der Abgeltungssteuer zu begleichen. Es existiert jedoch eine Freigrenze von 801 Euro. So viele Zinserträge muss man erst einmal erwirtschaften.

Ich bin gespannt, welche weiteren Coins zum Binance Lending Service hinzugefügt werden. Das Halten von Kryptowährungen wird durch die Verleihfunktion eines Big Players zusätzlich attraktiver.

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Redaktion Coin-Ratgeber
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