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BaFin: Kein Nachgeben für Binance tokenized Stocks

Überblick:

  • Die deutsche Regulierungsbehörde BaFin gibt im Streit mit Binance über Warnungen zu Stock Token nicht nach
  • Die Kryptobörse trat mit der Bitte nach Löschung der Warnungen an die deutsche Behörde heran
  • Für Binance ist klar, dass die BaFin nicht verstanden hat, was Stock Token eigentlich sind

Mit der Einführung von Stock Token, die den Wert einer Aktie nachbilden, bietet Binance seinen Kunden über Krypto in Wertpapiere von Unternehmen wie zum Beispiel Tesla zu investieren. Diesen Umstand nahm die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, zum Anlass, auf ihrer Webseite vor den tokenized Stocks zu warnen. Laut der deutschen Behörde macht der Handel mit den Token auf einer Börse wie Binance das Produkt zu einem Wertpapier. Für das Herausgeben von Wertpapieren gibt es in Deutschland strikte Regeln. Demnach muss zwingend ein Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vorliegen.

Binance sieht in der BaFin-Warnung ein „Missverständnis“

Die Kryptobörse selbst trat an die Behörde heran und bat um die Löschung der Warnung. Laut Binance handelt es sich um ein „Missverständnis“. Die Aktien-Token seien keine Wertpapiere, da sie über einen Drittanbieter-Broker gekauft und auch wieder verkauft werden. Ebenso sind die Token nicht an andere Kundenkonten oder Börsen übertragbar. Binance gibt sich generell eher bedeckt, wenn es um Finanzbehörden geht.

Für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht allerdings genügt der reine Handel auf der weltweit größten Kryptobörse aus, um die Stock Token als Wertpapiere zu klassifizieren. Daher hält die BaFin nach wie vor an der Warnung fest und zeigt sich wenig kompromissbereit. Nicht nur die deutsche Behörde fasst das Thema Kryptowährungen näher ins Auge. Weltweit übernehmen die Finanzaufsichtsbehörden aktivere Rollen in der Regulierung und Überwachung von Kryptowährungen.

Der Grund dafür dürfte die Geschwindigkeit sein, in der der weitestgehend unregulierte Kryptomarkt wächst. Immer mehr Anleger beschäftigen sich mit alternativen Anlageoptionen, zu denen Bitcoin und Co. gehören. Das primäre Ziel von Regulierungsbehörden wie der BaFin ist der Anlegerschutz.

Aktuell listet Binance Stock Token der Firmen Tesla (TSLA/BUSD), Coinbase (COIN/BUSD), Microsoft (MSFT/BUSD), MicroStrategy (MSTR/BUSD) und Apple (AAPL/BUSD) und plant auch in Zukunft einen Ausbau des Angebots an tokenized Stocks.

Binance listet aktuell 5 tokenized Stocks
Binance listet aktuell fünf tokenized Stocks – Quelle Binance

Stock Token bieten steuerliche Vorteile

Das Thema Steuern ist in Bezug auf Aktien-Token besonders interessant. Neben der Möglichkeit kleinste Anteile an Aktien zu erwerben und vor allem an Märkten zu partizipieren, die eventuell im eigenen Land nicht offen sind, machen die tokenized Stocks in Verbindung mit der Haltezeit einen steuerlichen Vorteil gegenüber traditionellen Wertpapieren gelten.

Für Gewinne aus dem Handel mit einer herkömmlichen Aktie wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Kryptowährungen hingegen werden über die Einkommenssteuer versteuert, wobei der Steuersatz bis zu 45 Prozent betragen kann!

Kryptowährungen haben aber einen, steuerlich relevanten, Unterschied zu herkömmlichen Wertpapieren. Hält man zum Beispiel einen Bitcoin länger beziehungsweise mindestens ein volles Jahr in seinem Besitz, dann werden die aus Verkäufen erzielten Gewinne steuerfrei. Das macht die Haltefrist bei Kryptowährungen so wichtig. Anwendungen finden hier spezielle Verfahren bei der Einkommenssteuererklärung, wie das first-in-first-out-Verfahren. Dabei spielt das Datum des Kaufs und Verkaufs eine entscheidende Rolle. Noch viel wichtiger ist es, diese Trades dem Finanzamt lückenlos belegen zu können.

Um immer einen guten Überblick über sein Portfolio und die Transaktionen zu behalten, lohnt sich die Investition in Krypto-Steuer-Tools. Bei uns findet ihr einen Vergleich der 3 besten Krypto-Steuer-Tools.

Fazit: die BaFin und andere Finanzbehörden müssen sich für das digitale Finanzzeitalter rüsten

Dass eine Behörde wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sich nicht innerhalb kürzester Zeit reformieren lässt, ist klar. Dennoch müssen sich genau jene Regulierungsstellen intensiver mit den eher unbürokratisch gehaltenen, digitalen Finanzprodukten wie Kryptowährungen auseinandersetzen. Denn nur dann können sie das Vertrauen der Anleger gewinnen, die sie berechtigterweise schützen wollen.

Streitigkeiten mit internationalen, übergroßen Börsen um das Klein-Klein der deutschen Rechtssprechung wird da nicht viel helfen. Ebenso die Verstrickung in Skandale wie die um das Finanzunternehmen Wirecard.

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Autor
Sven Hennig
Sven beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit mit Kryptowährungen als Alternative zu klassischen Anlage-Optionen. Mit der Zeit kamen erste Versuche im Trading hinzu, die mal mehr und mal weniger erfolgreich verliefen. Die Leidenschaft für das Schreiben verbindet er mit seinem Interesse für Bitcoin und Co. und schreibt für euch bei Coin-Ratgeber.de zu allen Krypto-Dingen.


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