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EU-Kommission verabschiedet Entwurf zur Regulierung von Krypto-Assets

Überblick: 

  • Die EU treibt die Regulierung von Krypto-Assets voran
  • Die Markets in Crypto Assets (MiCA) getaufte Verordnung soll in Zukunft ausgerollt werden
  • Wir fassen das Wichtigste zusammen und prüfen die Auswirkungen auf die deutsche Krypto-Kultur

Ein wichtiger Bestandteil der voranschreitenden Adaption von Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Co sind klare Richtlinien zur einheitlichen Regulierung der digitalen Währungen. Für Unternehmen aus dem Krypto-Space, die sich im europäischen Raum niederlassen oder Produkte anbieten wollen, gelten heute noch keine einheitlichen Regeln. Die EU-Kommission hat sich diesem Umstand angenommen und ihre Visionen in einem Gesetzesvorschlag zusammengefasst.  

Wir berichten, was der Markets in Crypto Assets (MiCA) getaufte Entwurf an Informationen enthält und welche Auswirkungen er auf den Markt haben könnte. Gleichzeitig prüfen wir die Verordnung der EU-Kommission und untersuchen die jeweiligen Auswirkungen auf den deutschen Kryptomarkt 

Einheitliche Regulierungen für Krypto-Assets – EU-Kommission verabschiedet neue Verordnung 

Auf über 150 Seiten hat die EU-Kommission eine Verordnung verabschiedet, welche einheitliche Regelungen für den Umgang mit Krypto-Assets aller Art enthält. Nach Inkrafttreten soll der Entwurf unmittelbar in nationalem Recht anwendbar sein. Aufgrund des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens und einer Übergangsfrist von 18 Monaten kann der Startzeitpunkt jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der eingangs erwähnte Entwurf MiCA soll zukünftig Erlaubnispflichten, Aufsichtsbefugnisse und den allgemeinen Handel mit Krypto-Assets regeln. In dem Zusammenhang unterscheidet die EU-Kommission grundsätzlich zwischen sogenannten MiFIDs (Markets in Financial Instruments) und MiCA (Markets in Crypto Assets). Interessanterweise sind nicht alle Krypto-Assets auch direkt der zweiten Kategorie zuzuordnen. Security Token Offerings (STO) nehmen in diesem Szenario eine Sonderrolle ein und sind laut der Verordnung – wie auch Aktien, Anleihen und Fonds – ein MiFID.   

Für zukünftige STOs bedeutet das, dass sie von der neuen Verordnung nicht betroffen sind. Für sie gelten die etablierten Regularien der traditionellen MiFID. Grundsätzlich findet keine Unterscheidung statt, ob ein als MiFID klassifiziertes Asset in papier- oder elektronischer Form vorliegt. Demnach spielt es keine Rolle, ob beispielsweise eine Aktie digital oder analog betrachtet wird. Somit können auch Security Tokens aufgrund ihrer ausschließlich digitalen Form Teil dieser Klassifizierung sein. Alle übrigen Assets, wie Kryptowährungen oder Utility Token, sind nach Ansicht der Behörden Teil der neuen Markets in Crypto Assets. Somit fallen sie unter die neue Verordnung. Ein besonderer Fokus scheint zudem auf den significantasset-refferenced Token zu liegen. Der bekannteste Vertreter dieser Kategorie ist Facebooks Libra Coin 

Bestandteile der neuen Verordnung MiCA 

Ein Aspekt der neuen Verordnung ist die Organisation und Trennung der einzelnen Krypto-Assets in einzelne Bereiche. Unter anderem lassen sich Stablecoins, welche durch eine einzige Fiat-Währung gedeckt sind, als “E-money Token” klassifizieren. Zuvor erwähnte Coins und Token, wie beispielsweise Facebooks Libra, sollen auf Wunsch verschiedener Aufsichtsbehörden strenger überwacht werden. Die Entscheider der EU und die Vertreter der Aufsichtsbehörden sehen in ihnen eine klare Gefahr für die geldpolitische Hoheit der Notenbanken und erhalten ein verstärktes AufsichtsrechtNeben der Unterscheidung der einzelnen Token-Klassen umfasst die Verordnung vor allem Regularien für Token-Emittenten und den generellen Umgang mit neuen Krypto-Assets. 

Zukünftig muss ein Emittent vor jedem Launch ein an bestimmte Anforderungen geknüpftes Whitepaper veröffentlichen. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss dieses Whitepaper vor der Veröffentlichung erhalten, eine inhaltliche Prüfung und eine Genehmigung ist allerdings nicht vorgesehen. Dennoch ist das Whitepaper Grundvoraussetzung, welches anschließend berechtigt, das eigene Angebot innerhalb der EU in Umlauf zu bringen. Um die Hürde für kleine oder ausschließlich auf professionelle Anleger ausgerichtete Projekte zu nehmen, gilt für sie eine Sondergenehmigung. Solche Projekte könnten zum Beispiel Airdrops oder Mining-Token sein.  

Des Weiteren unterliegen die Emittenten besonderen Verhaltenspflichten. Der Umgang mit Manipulationen und Diebstahl durch Hacker ist geregelt und findet in Form präziser Sicherheitsvorgaben Platz in der Verordnung. Zudem muss eine robuste und an moderne Standards ausgerichtete IT-Infrastruktur Grundlage eines jeden Token- und Krypto-Projekts sein. Explizite Vorgaben sind jedoch noch nicht im Detail bekannt. Klar ist nur, dass neben dem Whitepaper auch eine erhaltene Erlaubnis im Rahmen des angebotenen Krypto-Assets allgemeingültig ist und nur einmalig angefordert werden muss. Das macht es Unternehmen leicht, ihre Produkte unter gleichbleibenden Regeln EU-weit anbieten zu können, ohne, fortlaufend Genehmigungen einholen zu müssen. 

Diese Auswirkungen hat MiCA in Deutschland 

Tatsächlich ändert sich an dem nationalen Recht auch nach Veröffentlichung der neuen Verordnung nicht viel. Die von der EU-Kommission getroffenen Entscheidungen bezüglich Aufsichtsrechten, Meldepflichten und der Umgang und die Klassifizierung der Kryptowährungen deckt sich bereits mit geltendem Recht. Neue Exchanges und Handelsplätze unterliegen bereits heute den strengen Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn sie ihr Angebot auf den deutschen Markt anbieten wollen. Gleichzeitig gilt für Kryptowährungen und digitale Assets ebenfalls eine Klassifizierung analog der Markets in Crypto Assets.  

Demnach wird sich für den deutschen Raum keine nennenswerte Veränderung der Gesetzmäßigkeit einstellen. Deutsche Krypto-Unternehmen sollten durch die MiCA keine Einschränkungen oder Umstellungen erfahren. Deutschland galt seit jeher als attraktiver Standort für den europäischen Markteintritt junger Krypto-Unternehmen. Die geltende Regulierung zeigt im Vorfeld klare Regeln und Hürden auf, auf die sich die Unternehmen vorbereiten können. Da nun feststeht, dass es zukünftig europaweite Regeln geben wird, die mit den deutschen Gesetzen einhergehen, könnte die Bundesrepublik noch weiter an Attraktivität gewinnen. 

Zusammenfassung: Einheitliche Regeln als wichtiger Schritt zur Krypto-Akzeptanz 

Die EU-Kommission konnte sich auf eine einheitliche Regulierung für Krypto-Assets aller Art einigen. Sobald diese Verordnung auf alle Mitgliedsstaaten ausgerollt wird, gelten einheitliche Regeln für Börsen, Unternehmen und den Umgang mit Kryptowährungen. Dieser Schritt lässt sich als wichtig erachten, denn durch eine allgemeingültige Verordnung ebnet die EU den Weg für neue Krypto-Projekte und einen Markteintritt ausländischer Unternehmen aus dem Bereich.  

Auf den deutschen Raum bezogen ändert sich mit Inkrafttreten der Beschlüsse nicht viel. Die Kernpunkte der Verordnung decken sich bereits mit bestehendem Recht in der Bundesrepublik. Dieser Umstand könnte jedoch auch bewerkstelligen, dass Krypto-Unternehmen Deutschland gezielt für einen geplanten Markteintritt im europäischen Raum auswählen, um anschließend ihr Angebot flächendeckend auszurollen.  

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Autor
Jens Kerkmann
Jens interessierte sich bereits während seines Studiums im Bereich Wirtschaftsinformatik für die Themen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie. Bis heute begleitet ihn die Materie in seinem Alltag und Berufsleben und er ist als Autor für Ratgeberartikel und Nachrichten aus dem Blockchain- und Digitalisierungsumfeld tätig.


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