Überblick:
- Bitcoin gewinnt potenzielle institutionelle Investoren
- US-Bundesstaat Wyoming erlaubt Versicherungen in Bitcoin zu investieren
- Die neue Richtlinie tritt noch diesen Sommer in Kraft
Mal wieder ein Paukenschlag der US-Regulatoren, der Bitcoin weitere institutionelle Investoren bescheren könnte.
Die Behörden von Wyoming haben den Versicherungskodex des Bundesstaates geändert, um es Versicherungsunternehmen zu ermöglichen, in Bitcoin (BTC) und andere digitale Währungen zu investieren.
Die neue Regelung wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten, so ein Mondaq-Bericht vom 13. April 2020.
Wyoming-Versicherer sollen in digitale Vermögenswerte investieren können
Während die US-Finanzaufsichtsbehörden wie die Securities and Exchange Commission (SEC) und andere noch keine allgemeingültigen Gesetze und Richtlinien formuliert haben, die die Einführung der DLT-Technologie auf Bundesebene beschleunigen, hat der Bundesstaat Wyoming es inzwischen auf sich genommen, kryptofreundliche Gesetze einzuführen.
Die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen, in Bitcoin investieren zu dürfen, ist eines dieser Gesetze.
Inländische Versicherungen, hierzu gehören unter anderem E-Scooter-Versicherungen, können nun in das „digitale Gold“ investieren und somit in Zukunft von der Wertentwicklung des neuen Assets profitieren.
Bereits im Frühjahr 2018 machte Wyoming auf sich aufmerksam, als der Bundesstaat in der Wyoming House Bill 70 Kryptowährungen als neue Anlageklasse definierte.
Diese aufgeschlossene Haltung hat sich der Bundesstaat anscheinend beibehalten.
Damals sagte Caitlin Long, Mitbegründerin der Wyoming Blockchain Coalition:
Der Staat Wyoming ist das erste gewählte Gremium der Welt, das eine Kryptowährung als eine neue Art von Anlageklasse definiert, die sich von einem Wertpapier oder einer Ware unterscheidet. Dies war kürzlich ein heißes Thema in Washington D.C., da die SEC Kryptos als Wertpapiere betrachtet, FinCEN sagt, dass sie im Allgemeinen Geld sind und die CFTC sie als Rohstoffe betrachtet.
Rechtliche Einordnung der digitalen Vermögenswerte
Der neue Änderungsantrag definiert digitale Vermögenswerte als eine Darstellung von Wirtschafts-, Eigentums- oder Zugriffsrechten, die in einem computerlesbaren Format gespeichert sind.
Dabei werden digitale Verbrauchsgüter, digitale Wertpapiere und virtuelle Währung, einschließlich Bitcoin, sowie Investitionsverträge eingeschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Insbesondere haben die Behörden klargestellt, dass digitale Verbrauchsgüter in der neuen Bestimmung ausgeschlossen sind.
Die Behörden definieren digitale Verbrauchsgüter als digitale Vermögenswerte, die in erster Linie für persönliche Zwecke genutzt oder gekauft werden.
Dazu gehören auch Utility Token, die zum Kauf von Waren oder zur Bezahlung bestimmter Dienstleistungen verwendet werden können.
Fazit: Bitcoin gewinnt weiter an Akzeptanz
Die Meldung aus Wyoming stimmt positiv, wenn es um den Ausblick für Bitcoin als Assetklasse für institutionelle Investoren geht.
Während kleinere Staaten bereits öfter mit freundlichen Bitcoin-Regularien auf sich aufmerksam machten, kam die Meldung aus Wyoming doch etwas überraschend.
Gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Ich bin sehr gespannt, wie viele solcher Meldungen wir in der nahen Zukunft noch sehen werden.